Onlinerechner Mindestbuchtenflaechen Rindermast

Erläuterung

Nach der "Bayerischen Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen" sind für Mastrinder > 6 Monate in Ein- und Zweiflächenbuchten bei Neu- und Umbauten folgende Mindestflächen in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Gewicht der Tiere in der Gruppe einzuhalten:
Vormast Mittelmast Endmast I Endmast II
⊘ Lebendgewicht der Gruppe [kg] 250 - 449 450 - 649 650 - 849 ≥ 850
Gesamtfläche (m 2 /Tier) 2,5 3,0 3,5 4,0
davon Liegefläche* (m 2 /Tier) 1,5 2,0 2,5 2,8
Wenn die Gewichtsklassen aufgrund des betrieblichen Umtriebsmanagements von der Tabelle abweichen, kann die Mindestbodenfläche auch anhand der folgenden Formel berechnet werden:
Mindestbodenfläche pro Tier [qm]= 1,05 + 0,3 x (Abschnittsendgewicht/100)
Hierbei ist das geplante durchschnittlichen Lebendgewicht der Gruppe bei Umstallung einzusetzen. Die Liegefläche errechnet sich dann als 70 % der Mindestbodenfläche.

Um die Berechnung zu erleichtern, kann folgender Online-Rechner verwendet werden. Dieser gilt nur für Tiergewichte > 250 kg und Tiere > 6 Monate.
Für Tiere > 6 Monate aber < 250kg ist der niedrigste Wert von Tabelle 1 heranzuziehen Für Tiere < 6 Monate sind die Werte der 2. Tabelle (nach TierSchNutztV.) einzuhalten.

Eingabe

Ausgabe

Tabelle 1: Mindestflächenbedarf für Mastrinder > 6 Monate in Neu- und Umbauten bei Ein- und Zweiflächenvollspaltenbuchten.
ACHTUNG: Gilt nur für Tiere > 6 Monate
Mastabschnitt I Mastabschnitt II Mastabschnitt III Mastabschnitt IV Mastabschnitt V
⊘ Lebendgewicht der Gruppe [kg]
Gesamtfläche (m 2 /Tier)
davon Liegefläche* (m 2 /Tier)
* die Liegefläche muss mindestens mit einer Gummiauflage (DIN 3763) ausgestattet sein.
Erscheinen bei Liegefläche unterstrichene Werte, ist unbedingt darauf zu achten, ob alle Tiere > 6 Monate alt sind.
Tabelle 2: Mindestflächenbedarf für Kälber in Gruppen (> 2 Tiere) bei Ein- und Zweiflächenvollspaltenbuchten (nach TierSchNutztV. bzw. Ausführungshinweise).
ACHTUNG: Bei Tieren bis 6 Monate (Kälber) muss diese Tabelle verwendet werden.
Lebendgewicht des Kalbs [kg] bis 150 150 - 220 220 - 250
Gesamtfläche (m 2 /Tier) 1,5 1,7 1,8
davon Liegefläche** (m 2 /Tier) 1,5 1,7 1,8
** die Liegefläche muss mindestens mit einer Gummiauflage (DIN 3763) ausgestattet sein (siehe auch www.LfL.bayern.de/Gummimatten)

Links